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  • AutorenbildDaniela Imhof

Begünstigten Vermögen hinterlassen, das nicht in den Nachlass fällt

Gemäss einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung werden in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 200 – 400 Milliarden Euro vererbt oder frühzeitig verschenkt.

Selbst wenn es nicht angenehm ist, sich mit seinem Nachlass und damit auch mit dem Tod zu befassen, empfiehlt es sich, die Vermögensnachfolge beizeiten zu planen. Als mögliche Lösung bietet sich eine Private Placement Life Insurance an. Die Besonderheit liegt darin, dass die Begünstigtenklausel eine vertragliche Vereinbarung in Form einer Lebensversicherung darstellt. Die massgeschneiderte Regelung mit dem direkten Übergang von Vermögensteilen auf namentlich bezeichnete Begünstigte hat den grossen Vorteil, dass es im Todesfall zu keinen Verzögerungen kommt. Dies weil kein Erbschein notwendig ist, und darüber hinaus Steuerabgaben optimiert und Vermögenswerte gezielt vererbt werden können.


Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie Private Placement Life funktioniert

Ein Unternehmer, deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland, ist 63 Jahre alt. Seine beiden erwachsenen Söhne arbeiten ebenfalls im Familienbetrieb. Aus seiner zweiten Ehe hat der Unternehmer eine elfjährige Tochter. Das Erbe der Söhne hat er geregelt. Nun möchte er seine Tochter ebenfalls begünstigen. Dazu schliesst er eine Lebensversicherung ab.

Vater behält zeitlebens alle Rechte an seiner Police.
Private Placement Life als optimale Lösung

Als Bezugsberechtigte im Todesfall setzt er seine Tochter ein und bestimmt einen fixen Auszahlungszeitpunkt (z. B. Alter 25 der Tochter), an dem sie den ihr zugedachten Betrag frühestens erhalten kann. Der Vater behält zeitlebens alle Rechte an seiner Police und erfährt während der Laufzeit keine Einkommensbesteuerung der Erträge. Die Bezugsberechtigten kann er bei Bedarf jederzeit abändern. Geschieht dies nicht, erhält die Tochter das Geld nach seinem Ableben und frühestens beim Eintreten des Fälligkeitstermins ebenfalls einkommenssteuerfrei.


Wenn Sie an Informationen zu dieser oder einer anderen Nachlasslösung interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Unsere Experten beraten Sie gerne und finden mit Ihnen eine individuell auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung.

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