top of page
  • AutorenbildJürgen Fuchs

Mehr Spielraum im Erbrecht: Nutzen Sie ihn.

Das seit 1. Januar 2023 revidierte Schweizer Erbrecht enthält eine Reihe von Neuerungen. Die Wichtigste: Es kann über einen grösseren Anteil des Nachlasses selbst bestimmt werden. Angesichts von rund 90 Milliarden Franken, die jedes Jahr in der Schweiz vererbt werden, lohnt es sich, nochmals darauf hinzuweisen, dass nur 40 Prozent der Erblasser eine Regelung getroffen haben – und dass dies nicht immer ein Testament sein muss.

Der Pflichtteil für Eltern wurde ganz abgeschafft und derjenige für direkte Nachkommen, liegt seit 1. Januar 2023 nur noch bei 50 Prozent. Damit ist die frei verfügbare Quote also wesentlich höher. Um diesen zusätzlichen Spielraum zu nutzen, müssen Erblasser jedoch ein Testament verfassen oder eine vertragliche Vereinbarung abschliessen. Hier kommt Private Placement Life ins Spiel.


Wie dies funktioniert, lässt sich anhand eines einfachen Beispiels erläutern.

Frau Müller, verwitwet, hat einen Sohn, aber auch einen guten Freund, der ihr sehr

nahesteht und den sie mit einem Teil ihres Vermögens bedenken will. Mit dem früheren

Erbrecht konnte sie ihm höchstens 25 Prozent ihrer Erbmasse zukommen lassen.

Neu kann sie ihm bis zu 50 Prozent vermachen – aber nur, wenn sie zu Lebzeiten eine

entsprechende Regelung trifft. Andernfalls erhält der Sohn das gesamte Erbe.



Die perfekte Lösung für die Erblasserin liegt darin, eine in der Schweiz anerkannte Private Placement Life Insurance abzuschliessen. Frau Müller ist dabei gleichzeitig Versicherungsnehmerin und versicherte Person. Als Begünstigten im Todesfall setzt sie ihren guten Freund ein. Die Versicherungsleistung fällt nicht in den Nachlass. Ein Erbschein ist somit nicht nötig. Der Freund erhält die Leistung direkt aus dem Versicherungsvertrag und muss nicht im Testament bedacht werden.


Dieses Fallbeispiel zeigt, dass jeder es heute mehr denn je selbst in der Hand hat, die Vermögensnachfolge nach seinen Vorstellungen zu regeln. Eine klare Regelung kann ausserdem späteren Streit, Ärger oder lange Wartezeiten vermeiden helfen.


Wenn Sie an Informationen zu dieser oder einer anderen Nachlasslösung interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Unsere Experten beraten Sie gerne und finden mit Ihnen eine individuell auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung.

bottom of page